Mietflotte Anhänger - Willerbach GmbH & Co. KG

Mietflotte

Anhänger

  Preis pro Tag Preis pro Woche Preis pro Monat

Kofferanhänger

  • Maße: 2510 x 1560 x 1600 mm (LxBxH)
  • Nutzlast: 750 kg
auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Anhänger offener Kasten / ohne Plane

  • Maße: 2510 x 1700 x 350 mm (LxBxH)
  • Nutzlast: 950 kg
auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Tandem-Tieflader mit Plane

  • Maße: 4000 x 1700 x 400 mm (LxBxH)
  • Nutzlast: 2.500 kg
auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Auffahrrampen für Maschinentransporter

auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Alle Preise sind netto freibleibend zzgl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer.

Miet- und Vertragsbedinungen Anhänger-Mietflotte

  1. Allgemeines
    • ​​​Der Mieter erkennt an, dass er den Anhänger ohne äußerlich erkennbare Mängel mit kompletter Ausrüstung übernommen hat.
    • Die Benutzung des Anhängers bleibt auf die BRD beschränkt. Auslandsfahrten erfordern vorherige Absprache. Die Papiere sind nach Beendigung der Fahrt unaufgefordert zurück zu geben.
    • ​Die Angaben des Mieters zur Person, Firma, Benutzungsumfang und Dauer müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
    • Die Weitervermietung des Anhängers sowie die Überlassung an nicht im Mietvertrag genannte Personen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für etwaige Schäden.
    • Verstößt der Mieter gegen Abmachungen dieses Vertrages, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen.
    • Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen sind nur in schriftlicher Form gültig.
    • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nordhausen
    • Bei Übernahme des Anhängers durch den Mieter haftet der Mieter voll, bei Diebstahl, Randalierung und Vandalismus und bei Personen- und Sachschäden, bei Verkehrsunfällen jeglicher Art und Weise, ist die Polizei herbei zu rufen.​
  2. Mietzeit
    Die Anhänger können nur für volle Tage gemietet werden. Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Mietdauer beginnt und endet auf dem Betriebsgelände des Vermieters.
  3. Betrieb, Wartung und Störung
    Der Anhänger ist pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im KFZ-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden. Bei Störungen oder Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst Anweisungen die zu Kosten führen, so hat er diese selbst zu tragen. Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen.
  4. Versicherung
    Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Wenn der Anhänger angehängt wurde ist er mit dem jeweils ziehenden Fahrzeug versichert.
  5. Haftung
    • für technische Wertminderung
    • für Bergungs- und Rückführungskosten
    • für Sachverständigenkosten
    • Reparaturen in voller Höhe
  6. Nichtigkeit
    Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages bleiben die anderen Teile dennoch rechtswirksam.

Telefon 03631 466086-0

Telefax 03631 466086-18

E-Mail info@willerbach.de


Seiteninformation